Auch in seinen Aussagen finden sich zahlreiche Realkennzeichen. So gab er gleich zu Beginn Erinnerungslücken und Unsicherheiten zu, indem er ausführte, sich an das Überholmanöver gut erinnern zu können, das Geschehen danach aber nicht mehr präsent zu haben (pag. 91 Z. 11 ff.). Sodann versuchte er, den Beschuldigten auch nicht unnötig zu belasten, indem er ausführte, dass das Verkehrsaufkommen «mässig» gewesen sei, es nicht einen «riesen Gegenverkehr» gehabt habe und der Beschuldigte niemanden gefährdet habe (pag. 92 Z. 1 ff.). Ausser Acht gelassen wurde auch, dass die beiden Polizisten den im Polizeirapport wiedergegebenen Geschehensverlauf anlässlich der Hauptverhandlung bestätig-