6 ser Stelle rechts zu umfahren. Dass Polizist H.________ fälschlicherweise die Nichtbeachtung des Signals mitangezeigt habe, sei deshalb nachvollziehbar und vermöge die Schilderungen zum Kerngeschehen (Überholen) nicht in Frage zu stellen. Daraus lasse sich nicht schlussfolgern, dass das Kerngeschehen ebenfalls falsch aufgenommen oder gar frei erfunden sein könnte.