__ vor Gericht bekräftigt, dass strittige Überholmanöver an der fraglichen Stelle links um die Verkehrsinsel herum beobachtet zu haben. Die erwähnten Unsicherheiten seien einzig beim Einzeichnen auf dem vorgehaltenen Google-Maps-Auszug entstanden, was aufgrund der Ortsunkundigkeit, der fehlenden Strassenbezeichnungen sowie der Satelitenperspektive nicht erstaune. Es würden überdies keine Zweifel bezüglich des möglichen Tatorts bestehen, da der Beschuldigte selbst angegeben habe, das Überholmanöver unweit dieses Vorplatzes oder gar unmittelbar davor vollzogen zu haben.