_ hervorgehoben. Dies obwohl diese angebliche Unsicherheit des Polizisten den Beschuldigten weder be- noch entlaste. Die offene Deklaration der Unsicherheit lasse die Aussagen der Polizisten umso glaubhafter erscheinen. Die Vorinstanz habe sich zu keinem Zeitpunkt mit den zahlreichen Realitätskriterien in seinen Aussagen auseinandergesetzt. Zudem habe F.________ vor Gericht bekräftigt, dass strittige Überholmanöver an der fraglichen Stelle links um die Verkehrsinsel herum beobachtet zu haben.