Bereits diese Zweifel und Unsicherheiten würden ausreichen, dass der angeklagte Sachverhalt nicht als erstellt gelten könne. Schliesslich hätten einzig die beiden Polizisten angegeben, das angebliche Überholmanöver links um eine Verkehrsinsel gesehen zu haben. Doch selbst wenn diesen Aussagen gefolgt würde, müsste ein Freispruch erfolgen, da nicht mit der erforderlichen Sicherheit erstellt sei, ob der Beschuldigte das von der Polizei beobachtete Überholmanöver durchgeführt habe.