6. Vorwurf gemäss Strafbefehl / Ausgangssachverhalt (Anklage) Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl 13. Februar 2015 (pag. 33 ff.) – welcher vorliegend als Anklageschrift gilt – vorgeworfen, am 1. November 2014 um ca. 20.40 Uhr in Biel/Bienne auf der Mettstrasse 6 als Lenker eines Personenwagens ein Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle links von einer Fussgängerinsel überholt zu haben.