2 3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete folgende Anträge (pag. 156 f.): A.________ sei 1. schuldig zu sprechen der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 01.11.2014, ca. 20.40 Uhr, in Biel/Bienne, Mettstrasse 6. 2. zu verurteilen zu 2.1 einer Busse von Fr. 200.00. Die Ersatzstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen sei auf zwei Tage festzusetzen;