2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am 22. Oktober 2015 fristgerecht die Berufung an (pag. 116 f.) Die schriftliche Urteilsbegründung (pag. 120 ff.) vom 21. Januar 2016 wurde den Parteien mit Verfügung vom 25. Januar 2016 zugestellt (pag. 132 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft reichte am 3. Februar 2016 form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein und führte aus, die Berufung richte sich gegen das gesamte Urteil (pag. 144 ff.). Mit Stellungnahme vom 23. Februar 2016 nahm Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) Stellung (pag.