1. Erstinstanzliches Urteil Das Einzelgericht Berner Jura-Seeland hat mit Urteil vom 13. Oktober 2015 folgendes erkannt (pag. 111 ff.): […] I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzungen durch Überholen eines Fahrzeuges an einer unübersichtlichen Stelle links von einer Fussgängerinsel als Lenker eines Personenwagens, angeblich begangen am 01.11.2014, ca. 20.40 Uhr, an der Mettstrasse 6 in Biel/Bienne unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 5‘060.15 (inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte,