ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, bestehend aus Auslagen von CHF 200.00, an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 200.00 für die amtliche Verteidigung von A.________. 3. A.________ schuldig erklärt wurde: 3.1. der Brandstiftung, begangen am 15.5.2012 in W.________; 3.2. der Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug, begangen am 15.5.2012 in Z.________ und W.________; 3.3. der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen von Ende 2011 / Anfang 2012 bis am 28.6.2012 wie folgt: