Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) betreffend A.________ alias AA.________ (nachfolgend A.________) vom 3.12.2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen 1.1. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von Mai 2012 bis 3.12.2012 in X.________ und anderswo durch Konsum von Marihuana; 1.2. Hehlerei, angeblich begangen Ende 2011 / Anfangs 2012 in V.________; eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.