e und f DNA-Profil-Gesetz, DNA- ProfilG, SR 363). Ebenso wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e und f i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten, SR 361.3). 18 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.