_ ist entsprechend der eingereichten Honorarnote zu entschädigen. Für die in Rechtskraft erwachsenen Freisprüche wurde erstinstanzlich bereits eine Entschädigung von einer Stunde Aufwand à CHF 200.00 (ohne MwSt.) ausgeschieden. Abzüglich der bereits rechtskräftigen Entschädigung von CHF 200.00 ist Rechtsanwalt B.________ noch für CHF 14‘820.70 (44.75 Stunden Aufwand à CHF 200.00 zzgl. Aufwand Praktikanten, Auslagen und MwSt.) zu entschädigen. Rechtsanwalt B.__