1567) und den Antrag der Verteidigung, eine Tagessatzhöhe von CHF 80.00 festzulegen (pag. 1706; pag. 1733 ff.), erachtet auch die Kammer einen Tagessatz in dieser Höhe als angemessen (Nettoeinkommen CHF 3‘200.00, abzüglich einem Pauschalabzug von 25%, ausmachend CHF 2‘400.00, dividiert