8.3. Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte A.________ lebt in einer Beziehung und will in naher Zukunft heiraten und eine Familie gründen (pag. 1465, Z. 31). A.________ hat zwar Schulden, er geht aber bereits einer Teilzeiterwerbstätigkeit nach und hat Aussicht auf eine Vollzeitanstellung. Eine erhöhte Strafempfindlichkeit ist aufgrund des Gesagten nicht auszumachen.