8.2. Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat die ihm vorgeworfene Brandstiftung und den versuchten Betrug zu Beginn bestritten (pag. 707 ff.). In Bezug auf die Waffen war er hingegen von Anfang an geständig (pag. 712), wobei ihm aufgrund des Fundortes der Waffen nichts anderes übrig geblieben ist. Während der Zeit in der Untersuchungshaft hat sich A.________ sodann entschlossen, auch in Bezug auf den Fahrzeugbrand ein Geständnis abzulegen, welches vorerst allerdings nicht vollständig gewesen ist, da er wohl in erster Linie den Beschuldigten F.________ schützen wollte (pag.