14 Waffen während gut sechs Monaten auf (Ende 2011/Anfang 2012 bis 28.6.2012). Gemäss Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) ist für den Erwerb und den Besitz von einer/einem «Messer/Dolch/Schlaggerät/Elektroschockgerät/Waffe, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuscht», eine Strafe von je 10 Strafeinheiten auszufällen. Bei jeder weiteren Waffe sei die Normstrafe um jeweils 1/4 zu erhöhen (S. 52 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015).