sätzen zu CHF 70.00, davon 40 Tagessätze bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 400.00 verurteilt. Die hier zur Diskussion stehende Widerhandlung gegen das Waffengesetz wurde Ende 2011/Anfang 2012 bis zum 28.6.2012 begangen (pag. 1575) und könnte damit grundsätzlich in teilweiser retrospektiver Konkurrenz zu den Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) stehen.