Bar am 17.2.2012 drei gefälschte 100er-Noten zur Bezahlung seiner Getränke, ohne dass Letztere über den Fälschungscharakter der Noten informiert gewesen wäre. Indem sie die fraglichen Noten gutgläubig entgegennahm und dem Beschuldigten pro Bier CHF 95.00 Rückgeld gab, wurde das Falschgeld als echt in Umlauf gesetzt. Der Beschuldigte wusste von den Fälschungen und wollte diese dennoch in Umlauf bringen bzw. er-