10. In Umlaufsetzen falschen Geldes nach Art. 242 Abs. 1 StGB In Bezug auf die theoretischen Ausführungen zur rechtlichen Würdigung von Art. 242 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) kann vollumfänglich auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1681 f., S. 24 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). Der Beschuldigte gab J.________ in der G.________ Bar am 17.2.2012 drei gefälschte 100er-Noten zur Bezahlung seiner Getränke, ohne dass Letztere über den Fälschungscharakter der Noten informiert gewesen wäre.