heit grenzender Wahrscheinlichkeit aus der Produktion von H.________. H.________ stellte von der fraglichen 100er-Note lediglich etwa 12 Stück her (pag. 329, Z. 132), wobei sechs dieser Noten sichergestellt werden konnten (pag. 294). H.________ selber habe die Noten nie eingesetzt (pag. 330, Z. 151). Von den übrigen sechs gefälschten Noten waren vor dem 17.2.2012 drei Stück im Besitz des Beschuldigten. Damit stimmen die Anzahl und die Seriennummer der Banknoten, welche der Beschuldigte von H.________ erhalten hat, mit denjenigen überein, welche am 17.2.2012 in der G.________ Bar eingesetzt wurden.