10 Die Aussagen von H.________ können zum Kerngeschehen des Vorwurfs gegen den Beschuldigten nichts beitragen. Dass er dem Beschuldigten drei gefälschte 100er-Banknoten übergeben hat, ist unbestritten. Aus der Produktion von H.________ konnten mehrere 200er- und 100er-Noten sichergestellt werden. Die sichergestellten 100er-Noten wiesen alle die Seriennummer «________» auf (pag. 294). Die gleiche Seriennummer befand sich bekanntlich auch auf den in der G.________ Bar abgesetzten Noten (vgl. pag. 310). Damit stammen die am 17.2.2012 in der G.________ Bar in Umlauf gesetzten 100er-Noten mit an Sicher-