Es seien nur etwa 12 Exemplare der Noten gedruckt worden. H.________ selber habe die Noten nie in Umlauf gebracht und sie nur an zwei Personen weitergegeben – an K.________ und an den Beschuldigten. Der Beschuldigte sei also vor dem fraglichen Abend in der G.________ Bar im Besitz von drei der wenigen gefälschten 100er-Noten aus der Produktion von H.________ gewesen (pag. 1747). Am 17.2.2012 seien in der G.________ Bar drei Bier à CHF 5.00 mit je einer dieser gefälschten 100er Noten bezahlt worden. Sie hätten entsprechend die gleiche Seriennummer aufgewiesen wie jene aus der Produktion von H.________.