5. Vorwurf gemäss Anklageschrift Oberinstanzlich einzig angefochten ist der Anklagepunkt des in Umlaufsetzen falschen Geldes. In der Anklageschrift vom 22.5.2015 wird dem Beschuldigten diesbezüglich Folgendes zur Last gelegt (pag. 1315): 3. In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB),