7 che die anderen drei Beschuldigten (C.________, D.________, F.________) betreffenden Punkte sind ebenfalls in Rechtskraft erwachsen, zumal diese keine Berufung angemeldet haben. Die Kammer hat im vorliegenden Verfahren damit nur noch über den Schuldspruch wegen in Umlaufsetzen falschen Geldes sowie der damit zusammenhängenden Strafe, den Verfahrenskosten und der amtlichen Entschädigung zu befinden. Sie verfügt über volle Kognition (Art.