1.3.3.1 durch Kauf eines Elektroschockgeräts in V.________ und anschliessendes Aufbewahren desselben in X.________; 1.3.3.2 durch Besitz und Aufbewahren eines Wurfsterns in X.________; 1.3.4 der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 04.12.2012 bis Oktober 2013 in X.________ und anderswo durch Konsum von Marihuana; 1.4 A.________ verurteilt wurde