nachdem Rechtsanwalt B.________ am 2.11.2016 auf die Einreichung einer Replik verzichtete (pag. 1753). Nach Aufforderung durch die Verfahrensleitung (pag. 1756) reichte Rechtsanwalt B.________ am 21.11.2016 seine Honorarnote ein (pag. 1758 ff.). Von Amtes wegen wurden der aktuelle Strafregisterauszug vom 17.8.2016 (pag. 1729 f.) sowie der Leumundsbericht vom 9.8.2016 (pag. 1723 ff.; pag. 1732) eingeholt. 3. Anträge der Parteien In der Berufungserklärung vom 7.7.2016 stellte Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag seines Klienten die nachfolgenden Anträge (pag. 1706):