4 2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 3.12.2015 meldete A.________ alias AA.________ (nachfolgend der Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 14.12.2015 frist- und formgerecht die Berufung begrenzt auf den Schuldspruch wegen in Umlaufsetzen falschen Geldes sowie auf die (unbedingte) Geldstrafe an (pag. 1583).