3 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 23‘756.95 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 8‘936.25). E. AMTLICHE ENTSCHÄDIGUNGEN / VOLLES HONORAR 1. […]