2. Zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 4‘000.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 03.01.2012. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9‘350.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 15‘906.95, insgesamt bestimmt auf CHF 25‘256.95 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 10‘436.25).