4. der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen von Ende 2011/ Anfangs 2012 bis 28.06.2012 wie folgt: 4.1. durch Kauf eines Elektroschockgeräts in V.________ und anschliessendes Aufbewahren desselben in X.________; 4.2. durch Besitz und Aufbewahren eines Wurfsterns in X.________; 2 5. der Widerhandlungen gegen das BetmG, mehrfach begangen in der Zeit von 04.12.2012 bis Oktober 2013 in X.________ und anderswo durch Konsum von Marihuana.