ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, bestehend aus Auslagen von CHF 200.00, an den Kanton Bern. Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 200.00 ausgerichtet. III. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Brandstiftung, begangen am 15.05.2012 in W.________; 2. der Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug, begangen am 15.05.2012 in Z.________ und W.________; 3. des in Umlaufsetzen falschen Geldes, begangen am 17.02.2012 in Y.________;