2. Hehlerei, angeblich begangen Ende 2011 / Anfangs 2012 in V.________, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen von den Anschuldigungen: 1. des Ueberlassens eines PW einer Person, welche nicht im Besitz des erforderlichen Führerausweises ist, angeblich begangen im Jahr 2010 in Y.________, 2. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen von Ende 2011 / Anfangs 2012 bis am 28.06.2012 durch Aufbewahren eines Pistolenmagazins in X.________,