ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten für die erstinstanzliche und die oberinstanzliche Beurteilung der Zivilklage. III. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv) - der J.________AG, Frau L.________ (nach unbenütztem Ablauf der Frist zur Erhebung einer Beschwerde in Strafsachen) Bern, 14. August 2017 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: