1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 160.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘858.10 (Gebühren CHF 2‘500.00, Auslagen CHF 358.10). 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 800.00.