23. Mit schriftlicher Anfrage vom 10. November 2016 verlangt die J.________AG, die sich im Auftrag der K.________AG (Versicherung) mit dem Unfallereignis befasst, eine Kopie des Strafurteils in dieser Sache, sobald es in Rechtskraft erwachsen ist, zuzustellen, um die Haftung im Rahmen des Rückgriffs auf haftpflichtige Dritte festzulegen (pag. 279). Zur Begründung bzw. Legitimation legt sie ihrer Anfrage die vom 12. September 2014 datierende Meldung bei, worin die Straf- und Zivilklägerin das Unfallereignis der K.________AG (Versicherung) mitteilte (pag. 280 f.). Gestützt auf Art. 32 Abs. 1 Bst.