Die Straf- und Zivilklägerin wurde durch den vom Beschuldigten sorgfaltswidrig verschuldeten Unfall mit dem Traktor schwer verletzt, was u.a. Kosten für die Unterbringung in einer Klinik zur Folge hatte, welche im Umfang der geltend gemachten Forderung zu einer finanziellen Einbusse bei der Straf- und Zivilklägerin führten, da die Krankenkasse für diese Leistung nachweislich nicht aufkam. Die Kammer schliesst sich der vorinstanzlichen Beurteilung des geltend gemachten Zivilanspruchs, inklusive des darauf verlangten Zinses und der beantragten Feststellung über die Teilklage bzw. den Nachklagevorbehalt (pag.