Zur Begründung führt sie zusammengefasst aus, sie habe durch die Aufenthaltskosten im Alters- und Pflegeheim Wattenwil im Betrag von CHF 5‘832.05 und CHF 2‘711.30, die nicht durch die Krankenkasse gedeckt seien und durch sie selbst hätten bezahlt werden müssen, einen Schaden erlitten. Diese Kosten seien als natürlich und adäquat kausale Folge auf das Überfahren mit dem Traktor durch den Beschuldigten zurückzuführen, wodurch sie in einem absoluten Rechtsgut geschädigt worden sei, was die Widerrechtlichkeit begründe. Der Beschuldigte habe fahrlässig gehandelt.