22 15. Strafrahmen, Tat- und Täterkomponenten Der Strafrahmen der fahrlässigen Körperverletzung beträgt Geldstrafe von 1 bis 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von in der Regel 6 Monaten bis zu drei Jahren (Art. 125 Abs. 1 und 2, Art. 34 Abs. 1 und Art. 40 StGB). Was die Beurteilung der Tatkomponenten anbelangt, kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz (pag.