11. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung beanstandet die rechtliche Würdigung der Vorinstanz, zusammengefasst, folgendermassen: Die Vorinstanz gehe fälschlicherweise davon aus, dass das Verursachen eines Unfalls selbstverständlich und in jedem Fall auf eine Verletzung der gebotenen Sorgfalt zurückzuführen sei. Sodann könne die Vorin-