Dies weil sie davon ausging, dass der Beschuldigte den Walm von rechts aufnehmen würde. Der Beschuldigte setzte aber seine Fahrt geradeaus fort, um via die Strasse hinter dem Maisfeld den Graswalm von der linken Seite aufzunehmen. Vor der Weiterfahrt hat er kurz in alle Richtungen geschaut, dabei aber die Straf- und Zivilklägerin nicht gesehen, obwohl sie sich vorne links, zumindest teilweise in seinem Sichtfeld befand. Nach wenigen Metern wurde die Straf- und Zivilklägerin durch das vordere und dann durch das hintere Doppelrad überrollt, woraufhin sie schwer verletzt zwischen Traktor und Anhänger liegen blieb.