Die Sicht nach vorne aus dem Traktor und deren Einschränkung durch Fahrzeugteile kann anhand der illustrativen Fotoaufnahmen in den Akten (pag. 12 f.) durchaus abgeschätzt werden. Entsprechend den Angaben des Beschuldigten ist zwar davon auszugehen, dass die Sicht nach vorne durch Fahrzeugteile (z.B. die Scheinwerfer oder die über den Radabdeckungen montierten Reflektoren) teils etwas eingeschränkt wird und tote Winkel bestehen können.