Beide gaben an, sie linksseitig des Traktors des Beschuldigten beim Maisfeld in einer Entfernung von 7–10 bzw. 10–20 Metern gesehen zu haben. Vorliegend ist davon auszugehen, dass sich die Straf- und Zivilklägerin zunächst tatsächlich dort aufgehalten und am letzten Walm gerecht hatte, sich aber dann, spätestens kurz nach Beginn des Gesprächs des Beschuldigten mit seinem Vater aus den erwähnten Gründen – «zur Seite» bzw. aus dem (vermuteten) Weg – auf die Vorderseite des Traktors des Beschuldigten begab und dort während des Rest des Gesprächs stehen blieb (vgl. pag. 150 Z. 40–42: «Dann bin ich auf die Seite gestanden, damit er diesen gut hätte nehmen können. Der Vater ist vorher runter