Da sich die Fahrt aber aufgrund des Gesprächs des Beschuldigten mit seinem Vater etwas verzögerte, stellte die Straf- und Zivilklägerin den Rechen vor sich hin und wartete, wobei sie sich nicht weiter auf die beiden Traktoren konzentrierte. Danach fuhr der Beschuldigte mit dem Traktor aber geradeaus weiter, weil er den letzten Graswalm von der anderen Seite des Maisfelds her aufzunehmen beabsichtigte und sich daher hinauf zur Strasse begeben wollte. Dass der letzte Graswalm anders aufgenommen werden sollte als die anderen Längswalme, gab auch der Beschuldigte an (vgl. pag. 145 Z. 28–34, Z. 37–39). Anlässlich des kurzen Gesprächs habe ihm dies auch sein Vater vorgeschlagen (pag.