153 Z. 32–40). Im Gegensatz zum Beschuldigten und seinen Vater hat die Straf- und Zivilklägerin ihre Position kurz vor dem Vorfall wahrgenommen. Zwar scheint sie in Bezug auf die Geschehnisse ab dem Moment, als sie vom Traktor erfasst wurde, eine Erinnerungslücke aufzuweisen; zur Situation kurz davor konnte sie aber noch relativ ausführliche Angaben machen. Vor allem an der Hauptverhandlung schilderte sie die Geschehnisse detailliert, lebendig, wirklichkeitsnah und bildhaft.