15 selbst sei farbig angezogen gewesen (pag. 151 Z. 39–41). Sie sei nicht auf der Seite des Traktors gestanden und sie denke auch, der Beschuldigte hätte sie fast sehen müssen, wenn er in diesem Moment nach vorne geschaut hätte (pag. 152 Z. 11–13). Auf Vorhalt der früheren Aussagen, wonach sie gerecht habe, gab sie an, sie habe nicht gerecht, sondern sei auf die Seite gestanden und hätte erst gerecht, wenn der Beschuldigte durchgefahren wäre. So habe sie «dort rechen» auch gemeint (pag. 152 Z. 1–4, pag. 153 Z. 32–40).