14 wobei der Traktor des Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt schon etwas, ca. 5 Meter, weiter oben gestanden habe, als dort, wo sie zusammen gesprochen hätten (pag. 55 Z. 29–34). Auch er hat offenbar die Straf- und Zivilklägerin vor dem Gespräch mit seinem Sohn unterhalb dem Maisfeld noch gesehen, wobei er die Distanz auf 7–10 Meter schätzte (pag. 56 Z. 72, pag. 55 Z. 25–26; vgl. die Skizze auf pag. 59). Demgegenüber konnte die Straf- und Zivilklägerin Angaben zu ihrer Position im Unfallzeitpunkt und unmittelbar davor machen.