Dies umso mehr, als das Terrain am Unfalltag relativ feucht und weich war, was ja auch der Grund für die Verwendung der Doppelräder gewesen war. Soweit in der Dokumentation UTD ausgeführt wird, es sei davon auszugehen, dass sich die Straf- und Zivilklägerin links neben dem Traktor, zwischen Vorder- und Hinterachse befunden habe, als sie vom hinteren linken Doppelrad überrollt worden sei (pag. 10 und pag. 10.1), ist auf Folgendes hinzuweisen: Die UTD wurde im Rahmen der ergänzenden polizeilichen Ermittlungen noch am Unfallabend beigezogen (vgl. pag.