12 zunächst auf die Schlüsse in der Dokumentation UTD näher einzugehen (E. 9.6.1 unten), gefolgt von einer Auseinandersetzung mit den Aussagen der Beteiligten, vor allem denjenigen der Straf- und Zivilklägerin (E. 9.6.2 unten). 9.6.1 In den Schlussbemerkungen der Dokumentation UTD ist u.a. festgehalten, dass am vorderen linken Doppelrad des Traktors keine Spuren haben festgestellt werden können, welche auf ein Überrollen der Straf- und Zivilklägerin hindeuten würden (pag.