demgegenüber aber der Versuch des Beschuldigten an der Hauptverhandlung, seine diesbezüglichen Vorkehrungen vor dem Anfahren des Traktors als etwas besser darzustellen, nachvollziehbar ist. Auch erscheinen die genauen Angaben fast eineinhalb Jahre nach dem Vorfall als weniger zuverlässig, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass es sich bei solchen Kontrollblicken vor dem Losfahren um alltägliche Aktivitäten handelt, die fast im Sinne von Automatismen, ohne grosse willentliche Steuerung erfolgen und deren genauer Ablauf im Nachhinein nur schwierig zu beschreiben ist.